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Das DRSC und die Regulierung der Rechnungslegung
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1998 wurde in Deutschland das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gegründet. Die Basis hierfür bildete der mit dem KonTraG eingeführte § 342 HGB. Mit ihm wurde gesetzespolitisches Neuland betreten: Gesetzgeberische Aufgaben wurden auf ein privates Gremium übertragen. Sowohl die Zulässigkeit als auch die Vorteilhaftigkeit einer solchen Delegation sind bis heute umstritten. Ausgehend von der Frage, ob eine Regulierung der Rechnungslegung überhaupt notwendig ist, untersucht der Autor zunächst das Problem, ob eine Kompetenzübertragung rechtmäßig ist. Hierzu analysiert er einerseits den Gesetzestext und seine möglichen Auslegungen, andererseits die institutionelle Ausgestaltung des DRSC. Im Anschluß wird diskutiert, ob die Einschaltung eines privaten Gremiums in die Regulierung der Rechnungslegung wünschenswert ist. Die Regulierung der Rechnungslegung durch den Gesetzgeber wird der durch ein privates Gremium gegenübergestellt. Zudem werden Vergleiche zu FASB und IASB gezogen. Insbesondere das Problem des Einflusses von Interessengruppen wird untersucht. Der Autor bedient sich u.a. eines spieltheoretischen Instrumentariums. Er stellt fest, daß unter bestimmten Voraussetzungen der als negativ erachtete Einfluß von Interessengruppen durch die private Regulierung zurückgedrängt werden kann.
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