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Das elektronische Konnossement
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Der Welthandel ist noch immer durch den Einsatz von Papier geprägt. Bis heute werden im Rahmen der Exportfinanzierung Dokumente der Seefracht als Sicherungsmittel verwendet. Besonders sticht dabei das Konnossement hervor. Als Wertpapier mit Traditionsfunktion verbrieft es den Herausgabeanspruch gegen den Beförderer und verkörpert das transportierte Gut. Die Digitalisierung des Konnossements ist dringend erforderlich, führt doch gerade die noch immer von Hand vorgenommene Abwicklung des Dokuments zu erheblichen Verzögerungen. Bereits 2013 wurde auf diesen Missstand reagiert und § 516 Abs. 2 HGB eingeführt, der den Einsatz elektronischer Konnossemente gestattet. David Saive untersucht die Auswirkungen elektronischer Konnossemente und damit elektronischer Wertpapiere auf die Gesamtrechtsordnung und stellt fest, unter welchen Voraussetzungen die Blockchain-Technologie zur Umsetzung elektronischer Konnossemente geeignet ist.
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