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Das Europäische Insiderhandelsverbot
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Am 2. Juli 2014 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung in Kraft getreten. Sie enthält - neben dem namengebenden Marktmissbrauchsverbot - das Verbot von Insidergeschäften auf dem europäischen Kapitalmarkt. In kritischen Punkten einigte man sich darauf, die Leitaussagen der bisherigen EuGH-Judikatur in den Verordnungstext zu übernehmen. Diese bilden damit einen wichtigen Fixpunkt im neuen europäischen Insiderrecht.
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