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Das Gebot sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden im Städtebaurecht - Ansätze zur inhaltlichen Konkretisierung
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Das Baugesetzbuch enthält in 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB das Gebot sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Die Arbeit beleuchtet die inhaltliche Reichweite sowie die Bindungswirkung dieses Gebots für den bauplanerischen Abwägungsvorgang. Die eigenständige städtebauliche Relevanz des Gebots erschließt sich vor dem Hintergrund des bestehenden Systems des normativen und instrumentellen Freiflächenschutzes auf Bundes- und Länderebene. Des weiteren wird die Rechtsqualität des Gebots sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden als ein Optimierungsgebot im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeitet. Unter Anlehnung an die Rechtswirkungen öffentlich-rechtlicher Vermeidungsgebote werden die Anwendungskriterien des so definierten Gebots verdeutlicht und in einen Vorschlag einer konkretisierten Gesetzesformulierung übergeführt.
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