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Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern

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Frontmatter -- Vorbemerkungen -- Erklärung der gebrauchten Abkürzungen -- Inhaltsuebersicht -- Einleitung -- I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1-25) -- II. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welcher das das bayerische Landrecht Geltung hat. (Art. 26-27) -- III. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welchen das allgemeine preußische Landrecht Geltung hat -- IV. Besondere Bestimmungen in Betreff der Anwendbarkeit der neuen Prozessordnung in der Pfalz. (Art. 63-82 -- V. Weitere besondere Bestimmungen für die Pfalz. (Art. 83-112) -- VI. Einige die Gerichtsverfassung betreffende Bestimmungen. (Art. 113 -145) -- VII. Schlussvestimmung -- Alphabetisches Register
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