- Start
- Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern
Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern
Angebote / Angebote:
Frontmatter -- Vorbemerkungen -- Erklärung der gebrauchten Abkürzungen -- Inhaltsuebersicht -- Einleitung -- I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1-25) -- II. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welcher das das bayerische Landrecht Geltung hat. (Art. 26-27) -- III. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welchen das allgemeine preußische Landrecht Geltung hat -- IV. Besondere Bestimmungen in Betreff der Anwendbarkeit der neuen Prozessordnung in der Pfalz. (Art. 63-82 -- V. Weitere besondere Bestimmungen für die Pfalz. (Art. 83-112) -- VI. Einige die Gerichtsverfassung betreffende Bestimmungen. (Art. 113 -145) -- VII. Schlussvestimmung -- Alphabetisches Register
Folgt in ca. 15 Arbeitstagen