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Das Gewährleistungsrecht in der Spruchpraxis des Preußischen Kammergerichts von 1794-1810
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Anwendung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 in der richterlichen Spruchpraxis. Gegenstand der Untersuchung bilden die Urteile des Oberappellationssenats des Preußischen Kammergerichts von 1794-1810 zum Gewährleistungsrecht. Die Analyse der Urteile zeigt, dass das gemeine Recht auch nach Inkrafttreten des Landrechts noch von den Richtern angewendet wurde. Nach größerer Vertrautheit mit dem Gesetzbuch bildete das Preußische Gewährleistungsrecht aber ab dem Jahre 1800 für die Richter die primäre Rechtsquelle. Das gemeine Recht diente nur noch als Hilfsrecht bei der Entscheidung unklarer Fälle.
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