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Das Gleichberechtigungsprinzip im türkischen Recht

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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Gut, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der türkischen Gesellschaft bestand jahrtausendelang, - von den Türkenherrschaften Mittelasiens bis zur Gründung der modernen Türkei, im Jahre 1923, - ein patriarchalisches Kultur- und Rechtssystem, in dem das Bild der Frau sich ausschließlich als das der Hausfrau und Mutter darstellte und der Frau in der außerhäuslichen Arbeitswelt keine wichtige Rolle zukam. Die Idee der Gleichberechtigung in ihrer heutigen Form entstand in der Türkei zum ersten Mal im Zuge der kemalistischen Revolution, deren Hauptgedanken dem Naturrecht der Aufklärungszeit entstammen. In diesem Zusammenhang haben die tief greifenden kulturellen, soziologischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umwälzungen, die unter der Führung von Mustafa Kemal Atatürk vom türkischen Volk unternommen wurden, auch die Situation der türkischen Frauen in Gesellschaft und Staat völlig verwandelt. Seitdem begann die Frau, gleiche Rechte auf allen Gebieten zu erlangen, insbesondere das Recht auf eine gleichberechtigte Position innerhalb der Familie und die Mitwirkung in öffentlichen Angelegenheiten und im politischen Leben, ferner das Recht auf selbständige Berufsausübung und gleiche Bildungsmöglichkeiten wie für den Mann. Diese revolutionäre Entwicklung brachte eine große Aufwertung der Frau im Allgemeinen mit sich, was sich auf alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens auszuwirken begann. Der große Wandel in der soziologischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lage der Frau und der damit zusammenhängenden Veränderung der Auffassungen beeinflussten mit stetig steigender Tendenz den rechtlichen Bereich. Ausdruck hiervon ist vor allem auf der einen Seite ihre öffentlich-rechtliche Gleichstellung und auf der anderen Seite die Ermöglichung und Ausdehnung ihrer politischen Rechte, und parallel zu diesem ihre privatrechtliche, hauptsächlich arbeitsrechtliche und familienrechtliche G1eichstellung mit dem Mann. Durch die kemalistischen Reformen im türkischen Recht, sind zahlreiche gesetzliche Regelungen im Interesse der Gleichberechtigung der Geschlechter aufgehoben worden.
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