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Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen
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Am 30. Juni 2005 verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Es soll dem Bedürfnis einer international immer stärker verflochtenen Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit auf den Gebieten der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile Rechnung tragen. Inwieweit dies gelingen wird und insbesondere, wie sich das Übereinkommen im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen aus Deutschland und den USA auswirken wird, ist Gegenstand dieser Arbeit. Im ersten Teil werden die einzelnen Regelungen des Übereinkommens in Bezug auf ihre Wirkungsweise und auf Probleme analysiert, die sich möglicherweise bei ihrer Anwendung ergeben. Im zweiten Teil werden nach einer Erläuterung der bisherigen Rechtslage die zu erwartenden Auswirkungen des Übereinkommens auf die Behandlung von Gerichtsstandsvereinbarungen vor deutschen und US-amerikanischen Gerichten und auf die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen aus dem jeweils anderen Staat dargestellt.
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