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Das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung
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Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bildet die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht. Daraus resultieren zahlreiche dogmatische Probleme. Von besonderer Bedeutung für die Interpretation des Tatbestandes ist dabei das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung - wie auch der Betrug ist sie ein verhaltensgebundenes Delikt. Ausgehend vom Wortlaut der Norm und unter Berücksichtigung historischer Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen, zeigt der Autor die der gängigen Tatbestandsinterpretation inhärenten Widersprüche auf. Sodann ermittelt er auf der Grundlage strafrechtsdogmatischer Grundsätze das spezifische Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung. Dies führt zu einer klareren Abgrenzung der tatbestandseigenen Begehungsvarianten und zuletzt zu einer Normfassung, die die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht optimiert.
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