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Das Insolvenzverfahren des Swissair-Konzerns
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 5, Universität Zürich (Rechtswissenschaftliches Institut), 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen eines Seminars an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich im Frühjahr 2006 verfasst und im Hinblick auf die Publikation im Internet im Sommer 2008 aktualisiert. Inhalt:Die am 26. März 1931 gegründete Swissair entwickelte sich zur international angesehenen Fluggesellschaft. Unter der Leitung von Philippe Bruggisser ab 1996 verschlechterte sich jedoch die finanzielle Situation des Konzerns u.a. aufgrund der Hunter-Strategie. Beim Grounding der gesamten Flugflotte Anfangs Oktober 2001 präsentierte sich die inzwischen als Konzern ausgestaltete Airline als eine komplex verschachtelte und kaum zu überblickende Anhäufung von rund 260 Einzelgesellschaften im In- und Ausland. Mario A. Corti hatte die Leitung im März 2001 nach einigen bedeutenden Postenwechseln an der Konzernspitze übernommen und schon bald eine gravierende Überschuldung festgestellt. M.E. hätte der Verwaltungsrat schon Anfangs 2001 den Insolvenzantrag an den Richter stellen müssen - ich lege in der Arbeit dar, wie dies aufgrund einer kritischen Einstellung von Exponenten in der Privatwirtschaft dem Justizwesen gegenüber unterlassen wurde.Im Fall Swissair ermöglichten die weniger rigiden Verwertungsvorschriften des Nachlassverfahrens eine Weiterführung des (reduzierten) Flugbetriebs zu Beginn der Liquidation, bis etwa im Frühjahr 2002 - nicht zuletzt mit Hilfe von Bundesmitteln. Die frühere Tochtergesellschaft Crossair AG (heutige Swiss International Airlines AG) übernahm anschliessend den (reduzierten) Flugbetrieb der Swissair.In allen Fällen konnten dank der Einigung des Sachwalters und Liquidators Karl Wüthrich mit den Arbeitnehmern die Masseverbindlichkeiten (sprich: v.a. die Kosten für das Nachlassverfahren) und die privilegierten Forderungen (in erster Linie Lohn- und Pensionskassengelder) durch die Aktiven der Massen gedeckt werden.Es wurden Forderungen im Umfang von 18.8 Mia. Franken angemeldet, wovon jedoch 13.4 Mia. Franken definitiv abgewiesen wurden, da die Inhaber der Forderungen auf Anfechtung der Abweisung ihrer Forderungen mittels Kollokationsklage verzichteten.In einem letzten Teil der Arbeit wird auf die Betriebsübernahme der Tochtergesellschaften Cargologic AG und Swisscargo AG eingegangen, insbesondere auf die Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen von derartigen Verfahren.
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