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Das Jugendstrafrecht in Österreich und der Türkei

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Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Rechtsvergleich ausgewählter Aspekte des Jugendstrafrechts zwischen Österreich und der Türkei. In historischer, kultureller und soziologischer Hinsicht gibt es länderspezifische Unterschiede, die ihren Niederschlag auch im Rechtssystem beider Staaten finden. Anhand der geschichtlichen Entwicklung des Jugendstrafrechts, den terminologischen Auffassungen, der Gerichtszuständigkeit, der Sonderbehandlung bei der Vernehmung, den verfahrensrelevanten Aspekten und der Diversion werden Unterschiede in beiden Ländern aufgegriffen und die Gemeinsamkeiten erörtert. Während in Österreich vor allem mit dem Jugendgerichtsgesetz 1988 die Sonderstellung des jungen Rechtsbrechers im Strafrechtssystem verankert ist, besteht in der Türkei diesbezüglich ein Nachholbedarf. Zwar befindet sich die Türkei aufgrund der EU-Beitrittsverhandlungen im Prozess ihr Rechtssystem an die europäischen Standards anzupassen und hat zu diesem Zweck im Bereich des Jugendstrafrechts im Jahr 2005 das Kinderschutzgesetz erlassen. Jedoch ist im aktuellen türkischen Rechtssystem nach wie vor eine starke Anlehnung an das allgemeine Strafrecht vorhanden.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

80,00 CHF

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