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Das «kalte» Delisting börsennotierter Aktiengesellschaften
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Nachdem in den 90er Jahren vor allem der Gang an die Börse die juristische Diskussion geprägt hat, ist in den letzten Jahren der Rückzug von der Börse mehr und mehr in den Vordergrund getreten. Das vom Gesetzgeber eigens dafür geschaffene Verfahren konnte sich in der Praxis nicht durchsetzen. Statt dessen dominiert das sogenannte kalte Delisting, d.h. der Börsenrückzug mithilfe umwandlungs- und aktienrechtlicher Umstrukturierungsmaßnahmen. Diese Arbeit geht vor allem der Frage nach, inwieweit AktG und UmwG speziell auch unter dem Gesichtspunkt des Börsenrückzugs ausreichenden Minderheitenschutz gewährleisten und wie dieser gegebenenfalls ergänzt werden muss. Ausführlich wird dabei auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Börsennotierung und ihre Rolle bei einem Börsenrückzug eingegangen.
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