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Das Liquiditätsrisiko in Banken und seine wachsende Bedeutung

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2, 0, Hochschule Mainz, 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Liquiditätsrisiko ist das typischste aller Risiken eines Kreditinstitutes, das derzeit wieder zunehmend an Bedeutung gewinnt. In jüngster Vergangenheit hat sich durch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Rahmen von Basel II zur Kapitalausstattung das Hauptaugenmerk der Kreditinstitute verstärkt auf die Gegenpartei- und Marktrisiken gerichtet. Liquiditätsrisiken standen hingegen lange Zeit im Hintergrund der Betrachtung bankbetrieblicher Risiken. Liquidität galt als jederzeit verfügbar und die These "Die Liquidität folgt der Rentabilität beziehungsweise der Bonität" 1 war weit verbreitet. Wollte man dieser These Glauben schenken, wäre die jederzeitige Zahlungsbereitschaft für ertragreiche Kreditinstitute sichergestellt. Die jüngsten Turbulenzen an internationalen Kapitalmärkten - mit besonderem Blick auf die Subprime-Krise2 - haben gezeigt, dass die Gültigkeit dieser These in Frage zu stellen ist. Die Subprime-Krise brachte weltweit einen Vertrauensverlust mit sich und viele Banken hatten plötzlich Probleme bei der Beschaffung der benötigten Liquidität. Die gestiegene Sensibilität für die Liquiditätsrisiken ist jedoch nicht nur auf die Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten zurückzuführen. Eine entscheidende Rolle spielen auch die methodischen Fortschritte, die eine genauere Quantifizierung und effizientere Steuerung der Liquiditätsrisiken ermöglichen, sowie die gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die seit dem 1. Januar 2008 verbindlich von allen Kreditinstituten einzuhalten sind, enthalten neben generellen Vorgaben zum Risikomanagement in Kreditinstituten detaillierte Vorschriften für das Management von Liquiditätsrisiken. Als weiteres Regelwerk ist die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Umwandlung des Grundsatzes II3 in die Verordnung über die Liquidität der Kreditinstitute (Liquiditätsverordnung) hervorzuheben.
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