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Das Londoner Schuldenabkommen

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Das am 27. Februar 1953 unterzeichnete Londoner Schuldenabkommen stellte ein Novum in der Geschichte der internationalen Schuldenregelung dar. Mit ihm wurde die gigantische deutsche Auslandsverschuldung des privaten und öffentlichen Sektors aus der Vor- und Nachkriegszeit geregelt. Als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches übernahm die Bundesrepublik die Haftung für die gesamten Vorkriegsschulden des ehemaligen Reichs. Die langwierigen und von zahlreichen Schwierigkeiten durchzogenen Verhandlungen erreichten, dass das Schuldenabkommen dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Bundesrepublik angepasst wurde. Mit dem Londoner Schuldenabkommen wurde die Kreditwürdigkeit der jungen Bundesrepublik wiederhergestellt, es war damit eine Conditio sine qua non für die Wiedergewinnung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.
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