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Das Merkmal der endgültig freien Verfügbarkeit im Recht der Kapitalgesellschaften
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Das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht gilt als kompliziert und oft nur schwer vermittelbar. Seit Jahren befindet sich gerade das Kapitalaufbringungsrecht unter Reformdruck. Die vorliegende Arbeit untersucht die jüngsten Anstrengungen des Gesetzgebers bezogen auf das Merkmal der endgültig freien Verfügbarkeit und leistet insoweit einen Beitrag zur Diskussion.
Das Merkmal der endgültig freien Verfügbarkeit ist in vielfacher Hinsicht relevant. Es konkretisiert die Pflicht der Gesellschafter zum ordnungsgemäßen Bewirken der geschuldeten Einlage. Es ist Bezugspunkt der im Rahmen der Anmeldung von Kapitalmaßnahmen erforderlichen Versicherung der Geschäftsleitung und zugleich Gegenstand des registergerichtlichen Prüfungsverfahrens. Schließlich kann die Nichtbeachtung des Merkmals eine zivil- und strafrechtliche Haftung nach sich ziehen. Trotz dieser Relevanz und obwohl das Merkmal in veränderter Form schon seit über 100 Jahren existiert, gilt die Auslegung desselben noch immer als eines der umstrittensten Probleme des GmbH- und Aktienrechts.
Der Autor nimmt die Reformgesetze MoMiG und ARUG zum Anlass, Inhalt und Bedeutung des Merkmals einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und tritt im Ergebnis für ein liberales und modernes Verständnis der Kapitalaufbringungsvorschriften ein. Ausgehend von einem Überblick über die Reformgesetze und einer historischen Analyse, untersucht der Autor den Inhalt des Merkmals in einer Auseinandersetzung mit den Fallgruppen, in denen dem Merkmal aktuell Bedeutung zugeschrieben wird. Behandelt werden unter anderem die unmittelbare Leistung der Einlage an einen Dritten, die Einlageleistung auf ein debitorisches Konto sowie die Behandlung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Kapitalaufbringung.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verständnis des Merkmals in bedeutenden Bereichen überholt ist, und schließt mit Reformvorschlägen an den Gesetzgeber.
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