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Das Mitverwaltungsmodell
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Demographischer Wandel einerseits und zunehmende Aufgaben andererseits erzwingen bei finanzieller Notlage kommunale Reformen. Vielfach antworten die Landesgesetzgeber auf diesen Reformbedarf mit immer größeren kommunalen Einheiten. Um dieser "Flucht in die Einheitsgemeinde" entgegenzuwirken, entwickelt der Verfasser das Mitverwaltungsmodell: Eine Gemeinde bleibt zwar rechtlich selbstständig, bedient sich aber der hauptamtlichen Verwaltung einer anderen Gemeinde. Die Möglichkeit einer solchen öffentlich-rechtlichen Geschäftsbesorgung wird unter Wahrung der Selbstverwaltungsgarantie beider Gemeinden entfaltet. Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen werden entworfen. Dieses Modell soll im Rahmen der Brandenburgischen Verwaltungsstrukturreform umgesetzt werden und kann auch anderen Ländern als Vorbild dienen.
Der Autor ist Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam.
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