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BPersVG Novelle 2021: Das neue Personalvertretungsgesetz des Bundes

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Verbessert. Zukunftsfähig. Rechtssicher Das BPersVG ist 1974 in Kraft getreten. Innerhalb von 46 Jahren gab es zahlreiche gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen, Entwicklungen und Reformen die eine Novellierung in Form eines Ablösungsgesetzes erforderlich machten. Über eine neue Struktur und Systematik soll die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit verbessert werden. Zudem kam es zu einer sprachlichen und rechtsförmliche Überarbeitung, überholte Rechtsvorschriften wurden gestrichen. Das erleichterte die praktische Rechtsanwendung. Schwerpunkte der inhaltlichen Änderungen sind: Vermeidung personalratsloser Zeiten und Schaffung von Übergangsmandaten u.a. bei Umstrukturierungen Verbesserte und rechtssichere Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Personalratsarbeit Zeitliche Flexibilisierung im Beteiligungsverfahren durch Fristabsprachen Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände Aufnahme der bisher informell bestehenden Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte in das Gesetz mit eingeschränkten Befugnissen. Mit Hilfe der absatzgenauen Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts und der optischen Hervorhebung der Änderungen ist schnell erkennbar, was künftig gilt. Hinweise zur Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen in dieser Broschüre verdeutlichen auf welcher neuen Grundlagen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten stattfinden soll. Das Stichwortverzeichnis ermöglicht ein schnelles Auffinden der neuen Regelungen.
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Preis

45,50 CHF