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Das neue Personengesellschaftsrecht
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Zum Werk
Noch in dieser Legislaturperiode ist eine umfassende Modernisierung des Personengesellschaftsrechts geplant. Im Anschluss an den sog. Mauracher Entwurf, den eine Expertenkommission mit dem BMJV erarbeitet hat, liegt seit Januar 2021 ein Regierungsentwurf zum MoPeG vor, der im Mai den Bundestag und im Juni den Bundesrat passieren soll. Das Inkrafttreten der Novelle ist zum 1.1.2023 geplant.
Das bisherige gesetzliche Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Gesellschaft wird durch die grundsätzlich rechtsfähige Personengesellschaft abgelöst. Die GbR wird künftig eine auf Dauer angelegte und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Gesellschaft sein.
Eingeführt wird ein freiwilliges, öffentliches Gesellschaftsregister.
Der Gesetzentwurf regelt ferner ein Beschlussmängelrecht der Personenhandelsgesellschaften.
Ziel des Einführungsbandes ist eine erste Information über das neue Recht.
Zum Inhalt
im Einzelnen:§ 1 Einführung§ 2 Register für die GbR§ 3 Außen- und Innengesellschaft§ 4 Geschäftsführung, Vertretung, Gesellschafterhaftung§ 5 Beschlussfassung und Beschlussmängelrecht§ 6 Mitgliedschaftsrechte und -pflichten§ 7 Gesellschafterwechsel§ 8 Insolvenz§ 9 Auflösung und Liquidation§ 10 Freiberufler und PartG§ 11 Kapitalanteil, Kontensystem, Jahresabschluss§ 12 Umwandlung§ 13 Verein
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Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Gerichte und Unternehmen.
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