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Das neue Vergaberecht 2016 - Schnelleinstieg
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Anlässlich der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien 2014 wird der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet.Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben. Auch können soziale, umweltbezogene und innovative Belange jetzt stärker in den Beschaffungsprozess einbezogen werden. Im Zentrum der Vergaberechtsnovelle und des vorliegenden Schnelleinstiegs "Das neue Vergaberecht 2016" stehen wegen ihrer besonders hohen Praxisrelevanz der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV).Die bisherige Struktur des GWB wurde grundlegend überarbeitet. Aufgrund der wesentlich höheren Regelungsdichte und des größeren Umfangs der EU-Richtlinien sind deutlich mehr Vorgaben auf gesetzlicher Ebene vorgesehen als bislang. Die VgV ist nunmehr die zentrale Vergabevorschrift für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen ab den EU-Schwellenwerten. Der 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) fällt ebenso weg wie die Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF). Die neue VgV folgt mit ihrer Struktur dem Ablauf eines Vergabeverfahrens und integriert dabei die bisherigen Regelungen des 2. Abschnitts der VOL/A und der VOF. Sie enthält somit nunmehr genaue "Fahrpläne" zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart.
Nutzen Sie den Schnelleinstieg "Das neue Vergaberecht 2016", um sich kompakt, fundiert und praxisgerecht mit den vielfältigen Neuerungen vertraut zu machen, um Ihre Vergabeverfahren weiterhin effizient und rechtssicher durchführen zu können.
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