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Das Personal der Republik
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Wie das Personalwesen der Exekutive unter Geltung des Prinzips der Volkssouveränität ausgestaltet sein sollte, ist eine Frage, die sich in allen Demokratien stellt. Den vielschichtigen Zusammenhang zwischen dem normativen Anspruch eines spezifisch demokratischen Verfassungsrechts und der Personalauswahl in der Exekutive analysiert Matthias Roßbach am Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika. Dieser Zusammenhang - das Personalverfassungsrecht - erweist sich als Ort für grundlegende Debatten um das Verständnis von Verfassungsprinzipien und als Medium der Verfassungsentwicklung. Das gilt insbesondere in der Gründungsphase der USA, aber auch für aktuelle Diskurse um den amerikanischen Verwaltungsstaat. Auf der Grundlage eines republikanischen Personalideals der Gründergeneration zeigen sich bis heute die Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Einordnung der Personalauswahl als grundsätzlich politische Entscheidung. Die Erkenntnisse zum Personalverfassungsrecht sind keine rein amerikanische Angelegenheit, sondern können zugleich als Prüfstein für Modelle der personellen demokratischen Legitimation dienen - und als Kontrastfolie zur Entwicklung des öffentlichen Dienstes in Deutschland.
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