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Das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und das Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten der Europäischen Union

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Ombudsmann-Tradition angenähert. Im Zuge der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsbürgern und Gemeinschaftsansässigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Während der Kreis der Berechtigten sehr weit gefaßt ist, sind die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschränkt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmäßig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Bürgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Söderman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenähert.
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