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Das Preußische Kirchenrecht im Bereiche der evangelischen Landeskirche

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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalts-Verzeichniß -- Erklärung der Abkürzungen -- I. Gesetz, betreffend die evangelische Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873. für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen -- II. Gesetz, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie -- III. Verordnung über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelischen Landeskirche der acht älteren Provinzen der Monarchie -- IV. Verordnung, betreffend den Uebergang der Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche auf den Evangelischen Ober-Kirchenratl, und die Konsistorien der acht älteren Provinzen der Monarchie -- V. Gesetz, betreffend die Umgestaltung des Kurmärkischen und des Neumärkischen Aemterkirchenfonds -- VI. Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. Vom 10. September 1873 -- VII. Generalsynodal-Ordnung für die evangelische Landeskirche der acht älteren Provinzen der Monarchie. Vom 20. Januar 1876 -- VIII. Revidirte Instruktion zur Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnung. Vom 25. Januar 1882 -- IX. Kirchenordnung für die evangel. Gemeinden der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz. Vom 5. März 1835 -- X. Allgemeines Landrecht, zweiter Theil, eilfter Titel. Von den Rechten und Pflichten der Kirchen und geistlichen Gesellschaften -- Erster Abschnitt. Von Kirchengesellschaften überhaupt -- Zweiter Abschnitt. Von den Mitgliedern der Kirchengesellschaften -- Dritter Abschnitt. Von den Obern und Vorgesetzten der Kirchengesellschaflen -- Vierter Abschnitt. Von den Gütern und dem Vermögen der Kirchengesellschaften -- Fünfter Abschnitt. Von Parochien -- Sechster Abschnitt. Von dem Pfarrer und dessen Rechten -- Sechster Abschnitt. Von dem Pfarrer und dessen Rechten -- Achter Abschnitt. Von Kirchen Patronen -- Neunter Abschnitt. Von der Verwaltung der Güter und des Vermögens der Pfarrkirchen -- Zehnter Abschnitt. Von Pfarrgütern und Einkünften -- Eilfter Abschnitt. Von Zehnten und anderen Pfarrabgaben -- XI. Instruktion des Ev. O.K.R. für die Abhaltung der General-Kirchenund Schulvisitationen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen. Vom 15. Februar 1854 -- XII. Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen. Vom 11. Mai 1873 -- XIII. Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des Königl. Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten. Vom 12. Mai 1873 -- XIV. Gesetz über die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf- und Zuchtmittel. Vom 13. Mai 1873 -- XV. Gesetz, betreffend den Austritt aus der Kirche. Vom 14. Mai 1873 -- XVI. Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 6. Februar 1875 -- XVII. Kirchengesetz, betr. das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen. Vom 26. Januar 1880 -- XVIII. Staatsgesetz, betr. das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen. Vom 15. März 1880 -- XIX. Instruktion zur Ausführung des Kirchengesetzes vom 26. Januar 1880, betr. das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen. Vom 29. November 1880 -- XX. Kirchengesetz, betr. die Trauungs-Ordnung. Vom 27. Juli 1880 -- XXI. Kirchengesetz, betr. die Verletzung kirchlicher Pflichten in Bezug auf Taufe, Konfirmation und Trauung. Vom 30. Juli 1880 -- XXII. Instruktion zu dem Kirchengesetz vom 30. Juli 1880, betr. die Verletzung kirchlicher Pflichten in Bezug auf Taufe, Konfirmation und Trauung. Vom 23. August 1880 -- XXIII. Chronologisches Register -- XXIV. Sachregister -- XXV. Nachträge
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