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Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Strafrecht
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Das Werk liefert eine grundlegende Untersuchung zur Rechtsnatur des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung und belegt, dass der sogenannte "Eckstein" der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen eine inhaltlich allgemeine, rechtsfolgenoffene und daher konkretisierungsbedürftige Rechtsnorm des europäischen Primärrechts ist. Dieser Befund ermöglicht eine rechtstheoretisch fundierte Antwort auf die Frage, wie der Konflikt zwischen den Strafverfolgungsinteressen der EU-Mitgliedstaaten und den Beschuldigtenrechten primärrechtskonform aufzulösen ist. Dabei zeigt die Autorin auch auf, dass in den Rahmenbeschlüssen eine primärrechtswidrige Konkretisierung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zulasten der Beschuldigtenrechte erfolgte. Als Konkretisierungs- bzw. Abwägungsfehler identifiziert sie das Fehlen eines expliziten grundrechtsschützenden europäischen ordre public-Vorbehalts sowie die nur fakultative Ausgestaltung des Verweigerungsgrundes beim Verstoß gegen den ne bis in idem-Grundsatz.
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