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Das Recht auf Selbsttötung, seine Schranken und die strafrechtlichen Konsequenzen
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Zielsetzung der Arbeit ist es, die Beteiligung Dritter an einer Selbsttötung strafrechtlich zu würdigen. Um dabei inkonsequente und unstimmige Ergebnisse zu vermeiden, muß zuvor notwendigerweise der verfassungsrechtliche Standpunkt geklärt werden. Dabei gibt die Annahme eines verfassungsrechtlich verbürgten Selbsttötungsrechtes die entscheidende Richtung für die strafrechtliche Beurteilung von Beteiligungshandlungen Dritter vor. Aus diesem Grund ist das Hauptaugenmerk der Arbeit auch auf die verfassungsrechtliche Problematik gerichtet.
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