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Das Recht der Berliner Verwaltung
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Die organisatorische Struktur Berlins kennt keine Gemeinden, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Besonderheiten werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung und relevante Literatur umfassend berücksichtigt. Anhand von Übungsfällen aus der Rechtsprechung kann der Stoff vertieft werden. Das Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft und Rechtsreferendare, ist aber auch für Praktiker als Nachschlagewerk von Nutzen.
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