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Das Recht der Pauschalreise in Deutschland und Österreich
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Das in Deutschland seit 1979 geltende Reisevertragsrecht in Form der 651 a ff BGB sollte eine Verbesserung der Rechtsstellung der Reisenden bewirken, ist aber stattdessen auf starke Kritik gestoßen. Zehn Jahre Erfahrung mit diesen Vorschriften haben gezeigt, daß im Ergebnis keine wesentlichen Unterschiede zum früher angewandten Werkvertragsrecht und den allgemeinen Vorschriften und zur früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung bestehen.Die jeweiligen neuen Regelungsbereiche werden in der vorliegenden Arbeit synoptisch dem früher geltenden Recht gegenübergestellt. Wegen vieler inhaltlicher Übereinstimmungen des früheren deutschen (Pauschalreise-)rechts mit den einschlägigen Vorschriften des österreichischen Rechts wird aufgezeigt, daß in Österreich für eine Neuregelung des Pauschalreiserechts keine Notwendigkeit besteht.
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