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Das sogenannte gesetzliche Begleitschuldverhältnis

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Judith Ulshöfer untersucht das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer des herrschenden und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks bei der Grunddienstbarkeit. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Grunddienstbarkeit als beschränktes dingliches Recht lediglich sachenrechtlich wirkt und dem Berechtigten ein Herrschaftsrecht an dem dienenden Grundstück einräumt oder ob sie darüber hinaus ein in den §§ 1020-1023 BGB geregeltes gesetzliches Begleitschuldverhältnis begründet. Die rechtshistorische und dogmatische Einordnung der Grunddienstbarkeit liefert hierfür die notwendigen Bezüge. Die Autorin geht umfassend auf die zwischen den Eigentümern der beiden Grundstücke bestehenden (quasi-)possessorischen, negatorischen und deliktischen Ansprüche ein, dabei beleuchtet sie auch die Auswirkungen der Beteiligung Dritter. Nach einer kritischen Darstellung der Ansicht vom Bestehen eines Begleitschuldverhältnisses bildet die rechtliche Einordnung der §§ 1020-1023 BGB das Herzstück der Arbeit.
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