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Das subjektive Rechtfertigungselement im türkischen Strafrecht im Spiegel der deutschen subjektiven Rechtfertigungselemente

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Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: mit summa cum laude ( 17 ), Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaft Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Kern der Masterarbeit steht das subjektive Rechtfertigungselement. In der vorliegenden Arbeit wird das subjektive Rechtfertigungselement im türkischen Strafrecht im Spiegel der deutschen subjektiven Rechtfertigungselemente behandelt. Das Hauptziel der Arbeit ist eine Bewertung im Vergleich zwischen türkischem und deutschem Recht durchzuführen. Der Ausgangspunkt dieser Arbeit beruht auf der Tatsache, dass mit dem Inkrafttreten des neuen türkischen Strafgesetzbuches unter dem starken Einfluss der deutschen Strafrechtswissenschaft ab 2005 eine neue Tendenz vorherrscht, das subjektive Rechtfertigungselement in der türkischen Strafrechtslehre anzunehmen. Damit deutet sich bereits an, dass die Entwicklung des subjektiven Rechtfertigungselementes in der deutschen Unrechtslehre bis heute eine große Bedeutung für die türkische Unrechtslehre hat. Um die Dimension des subjektiven Rechtfertigungselements genauer zu erfassen, ist es erforderlich, es in der deutschen Unrechtslehre näher zu untersuchen, und daher soll die derzeit bestehende Dimension des subjektiven Rechtfertigungselements in der türkischen Strafrechtslehre einer differenzierten Analyse unterzogen werden. Das subjektive Rechtfertigungselement ist eine der umstrittensten Fragen des Strafrechts, es wurden bereits zahlreiche unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema vorgeschlagen. Die Merkmale des Unrechtstatbestandes wurden allein auf das objektive Rechtfertigungselement beschränkt, solange die Strafrechtsdogmatik unter dem Einfluss der klassischen Verbrechenslehre gestanden hatte. Mit der Entwicklung der persönlichen Unrechtslehre in der Strafrechtsdogmatik wurde in der Unrechtslehre damit begonnen, das subjektive Rechtfertigungselement zu erwähnen und zu vertreten. Die türkische Strafrechtsdogmatik stand früher unter dem Einfluss der klassischen Verbrechenslehre, weil im Jahr 1926 das italienische Strafgesetzbuch, der Codice Zanardelli von 1889, übernommen wurde, hatte die italienische Strafrechtsdogmatik die türkische Strafrechtslehre beeinflusst. Hierbei spielten subjektive Rechtfertigungsgründe für die Strafbefreiung fast keine Rolle. Infolgedessen - bis Inkrafttreten des neuen türkischen StGB - war das objektive Rechtfertigungselement für die Rechtfertigungsgründe notwendig. Mit Inkrafttreten des neuen tStGB bedarf auch das subjektive Rechtfertigungselement in der Strafrechtslehre zu vertreten.
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55,90 CHF

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