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Das subjektive Sicherheitsgefühl als Massstab rechtspolitischen Handelns
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universität Hamburg (Öffentliches Recht und Sozialrecht), Veranstaltung: Polizeirecht in Zeiten des Terrorismus - Ein Paradigmenwechsel vom liberalen Rechtsstaat zum so genannten Präventionsstaat?, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fühlen sich die Bürger bedroht, sind sie eher bereit freiheitseinschränkende Maßnahmen zu akzeptieren. Verallgemeinert kann man demnach sagen,
dass erlebte Unsicherheitsgefühle die aktuelle Sicherheitspolitik legitimieren. Heißt dies aber, dass sich das rechtspolitische Handeln rein am Sicherheitsgefühl der Bürger orientiert und möglicherweise bezüglich der
objektiven Bedrohungslage gar nicht angemessen ist. Dies ist die zentrale Fragestellung dieser Arbeit, wobei das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit keine Rolle spielt, sondern ausschließlich, welche Faktoren die
Sicherheitsgesetzgebung beeinflussen, mit speziellem Fokus auf dem Sicherheitsgefühl der Bürger.
In Anlehnung an die Argumentation vieler Kritiker und den provokativen Seminartitel, der einen Paradigmenwechsel vom liberalen Rechtsstaat hin zum Präventionsstaat suggeriert, lautet die eindeutig gewagte Arbeitsthese dieser
Arbeit, dass die Politik die öffentliche Debatte bezüglich des Terrorismus bewusst anheizt, um so kollektive Ängste innerhalb der Bevölkerung zu verstärken und letztlich Legitimation für anti-liberale Gesetzgebung herzustellen.
Um Aussagen über den Wahrheitsgehalt der Arbeitsthese machen zu können, ist es notwendig, den Nutzen sowie die Entstehungsmechanismen und Faktoren von Furcht zu verstehen, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf der Furcht vor Kriminalität im Allgemeinen und Terrorismus als spezieller Ausprägung liegt. Weiter soll begründet werden, warum es aus Sicht der Politik rational erscheint, Ängste zu instrumentalisieren. Es ist jedoch bereits jetzt schon abzusehen, dass keine eindeutigen Beweise zur Bewahrheitung der Arbeitsthese erbracht werden können. Deshalb ist es das Ziel dieser Arbeit, ein Wirkungsgefüge der relevanten Akteure bezüglich des Sicherheitsgefühls der Bürger aufzustellen, um so
wenigstens Indizien für eine irrationale Sicherheitsarchitektur vorlegen zu können.
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