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Das Tatbestandsmerkmal der Lückenlosigkeit qualitativer Selektivvertriebssysteme im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerbs- und Kartellrecht
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Die Entwicklung eines effektiven Rechtsschutzes für selektive Vertriebssysteme hat die Rechtsprechung seit Jahrzehnten in Anspruch genommen. Dabei hat das Tatbestandsmerkmal der Lückenlosigkeit des Selektivvertriebssystems eine zentrale Bedeutung entfaltet. Die Rechtsprechung des EuGH zum fehlenden europakartellrechtlichen Erfordernis der Lückenlosigkeit für einen Schutz von Selektivvertriebssystemen aus nationalem Wettbewerbsrecht gibt Veranlassung zur Untersuchung, ob für dieses Tatbestandsmerkmal ein Spannungsverhältnis in der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bedeutung besteht. Dabei wird die kartell- und wettbewerbsrechtliche Bedeutung analysiert und in einer wertenden Betrachtung gegenüber gestellt.
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