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Das UN-Kaufrecht (CISG) und sein Anwendungsausschluss
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Das UN-Kaufrecht (CISG) ist in vielen wichtigen Handelsnationen geltendes Recht. Es findet «automatisch» - auch ohne Geltungsvereinbarung - Anwendung, wenn die im Konventionstext definierten Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, u.a. wenn die Parteien eines Warenkaufvertrages in verschiedenen Vertragsstaaten niedergelassen sind. Trotz der Vorteile dieses vereinheitlichten Kaufrechts wird dessen Geltung häufig ausgeschlossen. Diese Arbeit beschäftigt sich sowohl mit den an den Konventionsausschluss im Allgemeinen zu stellenden Anforderungen als auch mit den Problemen, die im Falle eines ausdrücklichen oder stillschweigenden Ausschlusses auftreten. Ferner werden die Ergebnisse einer Erhebung vorgestellt, die der Verfasser in den USA und Deutschland durchgeführt hat. Gegenstand dieser Erhebung war, wie häufig, auf welche Weise und aus welchen Gründen die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
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