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Das Verfahren vor dem Berner Kindes- und Erwachsenenschutzgericht

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Im Kanton Bern nimmt das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht die Aufgaben der gerichtlichen Beschwerdeinstanz in Kindes- und Erwachsenenschutzsachen wahr. Es bildet einen Teil der Zivilabteilung des Obergerichts und ist mit Oberrichterinnen und Oberrichtern wie auch mit Fachrichterinnen und Fachrichtern besetzt. Das Verfahren vor diesem Fachgericht ist geprägt von einem Rechtsquellenpluralismus: Eine bundesrechtliche Rumpfordnung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch wird konkretisiert durch eine kantonale Spezialverfahrensordnung, die wiederum lückenfüllend auf den allgemeinen Verwaltungsprozess des Kantons Bern verweist. Das vorliegende Werk stellt das Verfahren vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht systematisch dar und soll sowohl den Rechtssuchenden, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als auch den Mitgliedern des Gerichts bei prozessualen Fragen als Orientierung dienen.
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