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Das Verhältnis der 651 c ff. BGB zu den allgemeinen Leistungsstörungsregeln
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Gegenstand der Untersuchung ist die sachgerechte Bestimmung des Anwendungsbereichs der Gewährleistungsvorschriften des Reisevertrags ( 651 c-g BGB) und der 651 i und j BGB im Verhältnis zu den allgemeinen Leistungsstörungsregeln für die Situationen, in denen Störungen der Reise entweder zur Nichterfüllung von Teilen der Reise oder gar zum Abbruch der Reise geführt haben. Dabei zeigt sich, dass durch die Einfügung der Reisevertragsvorschriften in das Bürgerliche Gesetzbuch ( 651 a-k BGB) zumindest insoweit eine Gesetzeslage entstanden ist, die in ihrer Kompliziertheit kaum zu übertreffen ist.
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