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Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983
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Papst und Bischöfe sind die beiden Grundpfeiler des Verfassungsrechts der Kirche, wobei auch rund 30 Jahre nach Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuches grundlegende Fragen unbeantwortet sind. Dazu zählt das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, dem der Autor nach streng kirchenrechtlicher Methode der Gesetzesauslegung im Hinblick auf den einzelnen Diözesanbischof und das Bischofskollegium nachgeht. So hat der Fall um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst die zentrale Frage im Verhältnis von Papst zum regierenden Bischof aufgeworfen: Wann darf der Papst in die Gewalt des Bischofs eingreifen? Aber auch im Verhältnis von Papst und Bischofskollegium bleiben Unklarheiten, namentlich die zentrale Frage, wer Träger der höchsten Gewalt in der Kirche ist - Papst oder Bischöfe? Abschließend werden ausgewählte verfassungsrechtliche Aspekte untersucht: Was gilt bei Amtsunfähigkeit oder Häresie des Papstes? Darf der Papst ein Mehrheitsvotum der Bischöfe auf einem Konzil zurückweisen? Wer ist Träger der Unfehlbarkeit in der Kirche?
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