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Das Vollzugsverbot in der EU-Fusionskontrolle
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Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und unionsverfassungsrechtlichen Grundlagen des Vollzugsverbots entwickelt der Autor ein systematisch und teleologisch kohärentes Konzept für dessen Anwendungsbereich und inhaltliche Reichweite. Besonderes Augenmerk gilt der Problematik des Teilvollzugs.
Der Beitrag berücksichtigt die jüngsten Entscheidungen der EU-Kommission und der Unionsgerichte in Sachen "Marine Harvest" ("Mowi"), "Altice", "Ernst & Young" und "Canon" und stellt damit derzeit die aktuellste und umfassendste Abhandlung zum Vollzugsverbot der FKVO dar.
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