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Das Vorsorgeprinzip im EU-Recht
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Das Vorsorgeprinzip hat sich seit Ende der 1990er Jahre zu dem Rechtsgrundsatz des gemeinschaftlichen Risikoverwaltungsrechts entwickelt. Es legitimiert und fordert präventives Handeln in Situationen, in denen aufgrund von wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisdefiziten Unsicherheit über das Vorliegen von Risiken und deren Ausmaß für Mensch und Umwelt besteht. Dabei stellt sich die Frage, welche genaue Ausgestaltung der Grundsatz im Gemeinschaftsrecht erfahren hat. Birger Arndt gibt zunächst einen Überblick über Bedeutung und Status des Vorsorgeprinzips im Recht der Mitgliedstaaten. Im Hauptteil untersucht er Entwicklung, Bedeutung, Anwendungsbereich, Funktionen und Voraussetzungen des Grundsatzes im Recht der Europäischen Union. Abschließend skizziert der Autor die WTO-rechtlichen Grenzen und Einflüsse auf das gemeinschaftliche Risikoverwaltungsrecht und die Reichweite des Prinzips.Das Buch wurde mit dem Umweltpreis 2009 der Gesellschaft für Umweltrecht ausgezeichnet.
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