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Daß Willkür über Recht ginge
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Hexerei gibt es nicht: Dennoch wurden im protestantischen Mecklenburg während des 16. und 17. Jahrhunderts fast 4.000 Hexenprozesse geführt und die Hälfte der Angeklagten hingerichtet. Was man unter Hexerei verstand, war auch in der Frühen Neuzeit nur wenig gesetzlich definiert und konnte daher in den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen - bei den Gelehrten, in den kleineren und größeren Städten, adligen und landesherrlichen Dörfern - eine völlig unterschiedliche Gestalt annehmen. Welche Deutungsweise sich letztlich durchsetzte, unterlag einem vielschichtigen, intensiven Aushandlungsprozess. Das Buch untersucht ebenso das Verhältnis von Hexenverfolgung und Volksmagie und hinterfragt die von der Forschung immer wieder hervorgehobene globale Angst vor Hexerei.
Neuauflage/Nachdruck unbestimmt