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Datenschutzrechtliche Pflichten zur Einrichtung eines unternehmensinternen Datenschutz-Managementsystems
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Die Einhaltung des Datenschutzrechts wird für Verantwortliche zu einer stetig herausfordernderen Aufgabe. Datenschutz-Managementsysteme knüpfen hieran an und helfen dabei, die Datenschutz-Compliance in der Organisationseinheit effektiv und möglichst effizient zu gewährleisten. Ihre Einrichtung bleibt allerdings ein umfangreiches und kostspieliges Projekt. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen, ebenso aber selbständige Personen, werden im Vergleich zu Großunternehmen und Konzernen mit solch einer Einrichtung strukturell und finanziell überfordert. Fraglich bleibt insgesamt, ob solche komplexen Systeme auch gesetzlich verpflichtend eingerichtet werden müssen. Das vorliegende Werk geht dieser Frage nach und liefert eine Antwort, ob Pflichten zur Einrichtung des Datenschutz-Managementsystem bestehen.
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