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Denkmalrecht in Niedersachsen

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Das Denkmalrecht der Länder hat in den siebziger Jahren ein Jahrzehnt der Kodifizierung erlebt. Niedersachsen hat 1978 ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Welche Kompetenzen Bund und Ländern bei der Bewältigung der öffentlichen Aufgaben von Denkmalschutz und -pflege zukommen, bedarf damit ebenso der Untersuchung wie die Frage, welche Grenzen die verfassungsrechtlichen Garantien des Eigentums und der kommunalen Selbstverwaltung ziehen. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang dem Verhältnis von Staat und Kirchen. Dem verwaltungsrechtlichen Teil der Erörterungen, einem systematischen Überblick über den Regelungsgehalt des niedersächsischen Gesetzes, ist eine Bestimmung des umstrittenen Begriffs des Kulturdenkmals, insbesondere des Merkmals des öffentlichen Interesses, zugrundegelegt. Eine abschliessende Betrachtung würdigt unter Rückgriff auf die Gesetzgebungslehre kritisch die Leistung des Gesetzgebers.
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