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Der Abschied von der Mündlichkeit, der Parteiherrschaft und dem Überraschungsprinzip

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Vom englischen Zivilprozeß besteht im Ausland ein klassisches Bild: Parteivortrag und Beweisaufnahmen geschehen ausschließlich mündlich in einem konzentrierten Termin, dem Trial, vor dem Richter, der bis zum Beginn der Verhandlung von dem Fall nichts weiß (Grundsatz der absoluten Mündlichkeit). Die Parteien halten ihren Zeugenbeweis bis zur Gerichtsverhandlung voreinander geheim (Überraschungsprinzip). Die Parteien haben die Herrschaft über Ablauf und Dauer des Zivilprozesses inne. Die Arbeit beschreibt, wie sich der englische Zivilprozeß seit Beginn der achtziger Jahre schrittweise umgestaltet, indem die vorgenannten Prinzipien, wenn nicht aufgegeben, so doch erheblich eingeschränkt werden. Die Studie erarbeitet die Gründe und untersucht die prozessualen Wirkungen der durchgeführten Reformen. Sie fragt, wie sich der englische Zivilprozeß des 21. Jahrhunderts dem rechtsvergleichenden Betrachter darstellen wird.
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