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Der Anspruch auf das stellvertretende commodum

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Der früher in § 281 BGB a.F. geregelte Anspruch auf das stellvertretende commodum ist nahezu unverändert ins modernisierte Schuldrecht übernommen worden. Gleichwohl strahlt das neue Regelungsumfeld auf die Interpretation des heutigen § 285 BGB aus. So fordern insbesondere die Änderungen bei den Grenzen der Leistungspflicht dazu heraus, zahlreiche Fragen neu zu durchdenken. Dies gilt etwa für die Möglichkeit eines Commodumsanspruchs bei anfänglichen Leistungshindernissen oder den Übergang von der Naturalerfüllung auf die Ersatzherausgabe. Weiterhin ungeklärt sind auch nach der Schuldrechtsreform Probleme wie die Anwendbarkeit des § 285 BGB bei Handlungs- und Unterlassungspflichten.Felix Hartmann geht diesen Fragen nach und orientiert sich dabei an der Ordnungsfunktion des § 285 BGB. Er verteidigt das herkömmliche bereicherungsrechtliche Verständnis gegenüber neueren Strömungen, die teilweise eine schadensersatzrechtliche Einordnung des Rechtsbehelfs befürworten. Kritisch beurteilt er dagegen eine Tendenz in der neueren Literatur, die Ersatzherausgabe an die Naturalvollstreckbarkeit der ursprünglich geschuldeten Leistung zu koppeln. Der Autor konkretisiert die Parallele zum Kondiktionsrecht, indem er den Anspruch aus § 285 BGB konsequent auf den Zweck zurückführt, eine widerrechtliche Vermögensverteilung zu beseitigen. Auf dieser Grundlage kommt er vielfach zu neuen Ergebnissen. So befürwortet er etwa eine Pflicht zur Herausgabe verzögerungsbedingter Surrogate und erarbeitet eine Lösung für das Gewinnhaftungsproblem, die sich ebenfalls an der bereicherungsrechtlichen Ordnungsfunktion des § 285 BGB orientiert.
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