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Der Arbeitsweg
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Bei Arbeitswegen handelt es sich um Wege zur oder von der Arbeits-, Betriebs- oder Ausbildungsstätte, die der Erwerbstätigkeit vorangehen oder nachfolgen. Der Arbeitsweg wird grundsätzlich nur dann unter Unfallversicherungsschutz gestellt wenn die direkte und zeitlich kürzeste Verbindung zwischen der Arbeits-, Betriebs- oder Ausbildungsstätte und dem ständigen Aufenthaltsort gewählt wird und ein Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit besteht. Die Judikatur versteht den Weg nicht als Strecke, sondern als Tätigkeit im Sinne einer Fortbewegung auf ein bestimmtes Ziel hin. Unter welchen Umständen ist ein solcher Weg jedoch überhaupt als Arbeitsweg zu qualifizieren? Die Autorin arbeitet hier die Problematik auf, welche sich aufgrund von Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte, Betriebs- oder Ausbildungsstätte ergibt. Anhand zahlreicher praktischer Fallbeispiele wird versucht die Sichtweise der Judikatur zu dieser Thematik anschaulich darzustellen.
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