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Der arme Mann von Brüttelen

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Anders als Ulrich Bräker, der arme Mann im Toggenburg, hat sein Zeitgenosse aus dem Seeland keine Schriften und Selbstzeugnisse hinterlassen. Über Hans Rudolf Wäbers bewegte Existenz geben nur amtliche Dokumente Auskunft. Dank ihrer Fülle erlauben sie es, das Bild eines Untertanenlebens und Auswandererschicksals in der Schweiz des 18. Jahrhunderts zu zeichnen. Hans Rudolf Wäber kommt Anfang Februar 1736 als Sohn von Brütteler Kleinbauern und Berner Untertanen im Amt Erlach zur Welt. Er zieht als junger Mann in fremde Kriegsdienste. Während eines Urlaubs 1775 heiratet er die zwanzigjährige Margaritha Anker von Lüscherz. Im Herbst 1784 desertiert er von seinem Garderegiment in Paris und kehrt in die Heimat zurück. Dort wird er Ende Jahr wegen Mordverdachts gefangen genommen und verhört, kommt mangels Beweisen jedoch frei. Kurz darauf macht er sich der Falschwerberei verdächtig. Zur Fahndung ausgeschrieben, flieht er nach Holland, wo er sich erneut als Soldat verdingt. Sein Grundbesitz wird versteigert und seine Ehe geschieden. Um 1790 hält er sich wieder in der Eidgenossenschaft auf und schlägt sich ein halbes Jahrzehnt mit Gelegenheitsarbeiten durch. Aufgrund seiner früheren Ausschreibung wird er abermals verhaftet und verhört. Einem Urteil entzieht sich der inzwischen Sechzigjährige durch die Flucht. Was wir über Hans Rudolf Wäber und seinen Lebensweg wissen, steht in Verhörprotokollen und anderen amtlichen Schriften: Pfarr-, Geltstags- und Kompanierödeln, Chorgerichtsmanualen, «Criminal-Prozeduren», «Ausschreibung-Protokollen», Korrespondenzen. Hans Rudolf Wäbers Leben erweist sich als exemplarische Unterschichten­existenz im ausgehenden Ancien Régime und als eines der zahllosen Berner Auswandererschicksale seiner Zeit.
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