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Der Ausländerbeirat
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Die Institutionalisierung von Ausländerbeiräten im Wege kommunaler Selbstverwaltung setzte vor nahezu drei Jahrzehnten ein, 1989 erfolgte die erste kommunalverfassungsrechtliche Verankerung. Mittlerweile sind die Ausländerbeiräte Regelungsgegenstand von acht Gemeinde- und vier Landkreisordnungen. Die Gesetzes- und Verwaltungswirklichkeit - auch die der formell-gesetzlich unberücksichtigten Ausländerbeiräte - wird von der Arbeit nachgezeichnet und auf den Prüfstand gestellt. Dabei werden sowohl verfassungsrechtliche Fragestellungen wie die nach der Ausübung von Staatsgewalt durch Ausländerbeiräte als auch für die Praxis bedeutsame kommunalrechtliche Problemstellungen erstmalig beantwortet. Die jüngsten Staatsbürgerschaftsrechtsänderungen, das Ausländerwahlrecht und das Ausschusswesen werden nicht als Alternativen für die politisch umstrittenen Ausländerbeiräte angesehen.
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