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Der Begriff der Enteignung nach der Rechtsprechung der internationalen Schiedsgerichte zum internationalen Investitionsschutzrecht
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Definition und Anwendung des Begriffs der Enteignung in internationalen Schiedsverfahren sind noch immer mit großen Unsicherheiten belastet. Ziel dieser Arbeit ist, die sich aus der Rechtsprechung der internationalen Schiedsgerichte ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen zu ermitteln, zu strukturieren und zu analysieren. Auf diese Weise sollen einheitliche und vorhersehbare Kriterien zur Bestimmung des Tatbestandes der direkten und der indirekten Enteignung aufgestellt und so ein Beitrag zur Systematisierung der Schiedsurteile und zur Erarbeitung einer einheitlichen Prüfungsstruktur der Tatbestandsvoraussetzungen der Enteignung geliefert werden. Grundlage der Analyse bilden die Schiedsurteile des Iran-U.S. Claims Tribunal, der ICSID-Schiedsgerichte und der nach den UNCITRAL-Regeln gebildeten ad hoc-Schiedsgerichte.
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