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Der Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten Kapital
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Anlass der Arbeit war die Änderung der Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Ausschluss des Bezugsrechts beim genehmigten Kapital durch das Urteil des BGH vom 23. Juni 1997 in Sachen Siemens/Nold. Das Ziel der Arbeit besteht in der Analyse der Rechtsprechungsänderung und ihrer Folgen. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil widmet sich der Frage, wie weit die Liberalisierung des Bezugsrechtsausschlusses durch die Siemens/Nold-Entscheidung geht. Im zweiten Teil werden die Folgen der Liberalisierung für die Pflichten des Vorstandes beim Gebrauchmachen von der Ermächtigung erörtert. Der dritte Teil befasst sich mit den Möglichkeiten der Kontrolle der Vorstandsentscheidungen im Zusammenhang mit dem genehmigten Kapital durch den Aufsichtsrat und durch die Aktionäre.
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