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Der Common Frame of Reference als optionales Instrument
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Im Auftrag und mit Mitteln der Europäischen Kommission arbeiten gegenwärtig europaweit zahlreiche Forschergruppen daran, die unterschiedlichen Rechtsordnungen und Rechtstraditionen der europäischen Mitgliedstaaten sowie verschiedene bereits existierende internationale Zivilrechtsprojekte in einem einzigen Werk zusammenzuführen, dem sogenannten "Common Frame of Reference" (CFR). Obwohl dieses Werk bereits in seinem vorläufigen Stadium als "Draft Common Frame of Reference" (DCFR) das Erscheinungsbild eines kodifizierten Gesetzestextes trägt, ist tatsächlich noch völlig unklar, welches Ziel die Kommission mit diesem Projekt verfolgt. Der CFR mag lediglich als "toolbox" für zukünftige Gesetzgeber gedacht sein, teilweise wird aber auch befürchtet, Ziel sei die Einführung eines europäischen Zivilgesetzbuchs. Die vorliegende Arbeit analysiert eine weitere denkbare Verwendung des CFR bzw. DCFR: die als optionales Recht (bzw. optionales Instrument), das, vergleichbar mit dem CISG, neben den existierenden Rechtsordnungen als zusätzliche Option Rechtsgeschäfte unmittelbar regeln könnte.
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