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Der Deutsche Presserat: Geschichte der freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland, deren Grenzen und mögliche Reformen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse, Note: 1, 7, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Medienlehre Presse, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In einem funktionierenden liberal-demokratischen Staat ist das Vorhandensein eines Informations- und Meinungsbildungsprozesses eine Grundvoraussetzung. Das Ergebnis dieses Prozesses, die öffentliche Meinung, ist ein Kollektivgut. Als solches ist es jedem uneingeschränkt zugänglich, niemand kann die Teilnahme am Prozess der Meinungsbildung verwehrt werden. Karl Popper weist auf den großen Einfluss der öffentlichen Meinung hin: "Die öffentliche Meinung, was immer sie sein mag, ist sehr mächtig. Sie kann Regierungen stürzen, sogar nicht-demokratische Regierungen. Der Liberalismus muss eine solche Macht mir Argwohn betrachten." Wo immer sich in der liberalen Demokratie eine solche Macht zeigt, stellt sich die Frage nach ihrer Verantwortlichkeit und ihrer Kontrolle. Staatliche Organe kommen hierfür nicht in Betracht. Der Staat kann sich zwar als Partner an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen, er kann aber niemals deren Lenkung und Kontrolle übernehmen. Die Presse ist für Popper die "institutionalisierte öffentliche Meinung" und ist in dieser Rolle ja gerade die Kontrolle der Staatsmacht. Sie kann daher ihrerseits nicht vom Staat abhängig sein. Als Ausweg aus dieser Gefahr für die öffentliche Meinung, die sich aus der unkontrollierten Macht der Presse oder aus der Macht des Staates über die Presse ergibt, existieren in einigen Ländern Einrichtungen, die sich als freiwillige Selbstkontrolle der Presse bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das seit 1956 der Deutsche Presserat. Als Hauptaufgabe sieht der Presserat seit seiner Gründung die Wahrung der Berufsethik im Inneren und die Verteidigung der Pressefreiheit nach außen. In der vorliegenden
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