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- Der Erschließungsvertrag mit der kommunalen Eigengesellschaft - Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung als "Dritter" im Sinne von § 124 BauGB
Der Erschließungsvertrag mit der kommunalen Eigengesellschaft - Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung als "Dritter" im Sinne von § 124 BauGB
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Darf eine Gemeinde im Wege des Erschließungsvertrags eine hundertprozentige Eigengesellschaft als 'Dritte' im Sinne des § 124 BauGB mit der Durchführung der Erschließung beauftragen?
Die bekannten Vorteile des Erschließungsvertrags sind aus kommunaler Sicht die schnellere flexible Abwicklung, die Deckung der tatsächlichen Kosten der Erschließung, die Entlastung der Verwaltung und mehr Rechtssicherheit im Vergleich zur beitragsfinanzierten Erschließung.
Gründe für den Erschließungsvertrag mit der Eigengesellschaft sind dabei nicht nur Synergieeffekte mit anderen kommunalen Unternehmen. Zugleich vergrößert sich so auch der Spielraum für die Umsetzung kommunalpolitischer Ziele (z.B. soziale Stadt oder das Baulandmanagement). Hinzu kommt das - im Vergleich zur Einbeziehung eines privaten Bauträgers - geringere Insolvenzrisiko.
Die Zulässigkeit dieser Konstruktion wird jedoch in Rechtsprechung, Literatur und kommunaler Praxis seit etwa 10 Jahren kontrovers diskutiert. In dem Werk werden daher erstmals die Einzelaspekte dieser Diskussion zusammengeführt:
. Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts
. Mögliche strukturelle Defizite der Eigengesellschaft und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Anlieger
. Die Kontrolle der Eigengesellschaft als Erschließungsträger durch die Gemeinde
. Die Beauftragung der Eigengesellschaft als zulässiger Inhalt des Erschließungsvertrags
. Die Beauftragung der Eigengesellschaft als 'Flucht ins Privatrecht'?
. Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des UWG und des GWB
. Vergaberechtliche Bezüge des Erschließungsvertrags
Die umfassende Darstellung eignet sich als Argumentations- und Entscheidungshilfe für die Praxis, vertieft aber auch die rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Grundlagen dieser Konstruktion. Zur besseren Orientierung ist jedem Kapitel eine Zusammenfassung angeschlossen.
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