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Der Erwerb von Anteilen und die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen einer Due Diligence bei erfolgreichem und erfolglosem Anteilserwerb
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, 0, Universität des Saarlandes (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben einer starken Zunahme von Unternehmenstransaktionen in den letzten Jahrzehnten, zeichnen sich nun deutliche Misserfolgsquoten in der gängigen M&A-Praxis, ab. Das Scheitern einer Unternehmenstransaktion kann unter anderem darauf zurückgeführt werden, dass auf eine sorgfältige Prüfung der Zielgesellschaft im Rahmen einer Akquisition verzichtet wird. Die Durchführung einer solchen "Due Diligence" sollte daher bei dem Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen nicht unterlassen werden. Infolge dieser Prüfung entstehen dem Käufer jedoch horrende Kosten. Dabei besteht das Interesse des Käufers vornehmlich darin, die im Vorfeld einer Transaktion entstehenden Kosten zu minimieren und eine möglichst niedrige Steuerbelastung durch die Wahl einer geeigneten Übergangsform der Anteile zu erzielen. Auf welche Weise die Kosten einer Due Diligence beim Erwerber steuerlich zu behandeln sind, wurde bislang nicht eindeutig geklärt. Vor dem Hintergrund eines erfolgreichen bzw. eines erfolglosen Anteilserwerbs stellt sich dabei grundlegend die Frage, ob diese Kosten als aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten behandelt, oder aber als steuerliche Betriebsausgaben unmittelbar abgezogen werden können.
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